Pressemitteilung des Bündnisses #GegenBerufsverbot 2/2021

Nachfolgend findet ihr eine aktuelle Pressemitteilung des Bündnisses #GegenBerufsverbot, an dem sich xart splitta seit Ende 2019 beteiligt:

BERLINER BILDUNGSVERWALTUNG IGNORIERT SEIT JAHREN HÖCHSTRICHTERLICHE RECHTSPRECHUNG – EIN ARMUTSZEUGNIS!

Berlin, 15. Februar 2021: Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 27.08.2020 die Verurteilung des Landes Berlin zu einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nun liegt die schriftliche Begründung der rechtskräftigen Entscheidung vor: Die diskriminierende Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts von 2015, nach der das Kopftuch im Unterricht nicht pauschal ablehnt werden darf. Die Bildungsverwaltung ignoriert die Entscheidung und will den Rechtsstreit vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

„Die Senatsverwaltung für Bildung missachtet seit Jahren höchstrichterliche Rechtsprechung und scheut sich nicht vor weiteren Niederlagen. Auch wohl nicht vor dem Bundesverfassungsgericht, wo Frau Scheeres entgegen gravierender rechtlicher Bedenken eine Verfassungsbeschwerde einreichen will. An der diskriminierenden Einstellungspraxis hat sich in Berlin auch nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nichts geändert, muslimischen Lehrerinnen wird ein gleichberechtigter Zugang weiterhin verwehrt! Die Verurteilungen zu lächerlichen Entschädigungs- und Vergleichszahlungen schmerzen nicht, diese Ignoranz sollte Konsequenzen haben“, so Zeynep Çetin von Inssan e.V.

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt stellt eine hochrangige Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsverbots bzw. des sog. Neutralitätsgesetzes und der Religionsfreiheit muslimischer Frauen* in Deutschland dar. Auch hat das Urteil symbolischen Wert und erinnert Politik und Gesellschaft daran, dass die Kriminalisierung und der Ausschluss von Muslim*innen falsch ist und verhindert werden muss“, so  Miriam Aced vom Bündnis #GegenBerufsverbot.

Gabriele Boos-Niazy vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AmF) kommentierte: „Schon im August 2020 schrieb das BAG in seiner Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung ins Stammbuch, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch für sie Geltung haben. Die nunmehr seit fast sechs Jahren anhaltende Missachtung dieses Grundsatzes unserer Rechtsordnung ist ein fatales Signal nicht nur gegenüber den unmittelbar betroffenen Frauen, sondern weit darüber hinaus. Es ist höchste Zeit, dass der Senat sich an die selbst gesetzten Richtlinien seiner Regierungspolitik hält, in denen er verspricht: „Der Senat setzt sich für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ausbildung und Beruf ein.“

Seit 2017 wehrte sich die Klägerin gegen die Ablehnung durch das Land Berlin, mit Kopftuch an der Schule zu unterrichten. Sie verklagte das Land Berlin auf Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der Religion nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz entschied das Landesarbeitsgericht Berlin jedoch zugunsten der Klägerin und sprach ihr Recht zu und verurteilte das Land zur Zahlung einer Entschädigung. Das Land Berlin könne sich für die Ablehnung der Bewerbung nicht auf das sog. Neutralitätsgesetz berufen. Das sog. Neutralitätsgesetz verstoße gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, an die es gebunden ist. Ein pauschales Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch ist unzulässig. Das Land Berlin war gegen das Urteil vorgegangen und hatte Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

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Über das Bündnis #GegenBerufsverbotDas Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti-Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen-, bürger- und frauen*rechtliche Argumente sichtbar macht.

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