März 20, 2017
wenn der staat gegen sich selbst ermittelt...
grenzen der strafrechtlichen ahndung staatlichen unrechts am beispiel der aufklärung nationalsozialistischer verbrechen
anhand der vorstellung der arbeit der zentralen stelle der landesjustizverwaltungen zur aufklärung nationalsozialistischer verbrechen in ludwigsburg wird thematisiert: welche institutionen/instrumente bräuchte es, wenn staatliche amtsträger_innen "im namen des staates" unrecht, bzw. strafrechtlich relevante verbrechen und vergehen begehen, der "staat" also eigentlich gegen "sich selbst" ermitteln muss bzw. müsste, wie es beim nsu oder dem wasserwerferprozess zu stuttgart21 aktuell der fall ist/war?
präsentation und diskussion mit henriette freudenberg
weitere infos: xartsplitta.net/staatsgewalt