Wir brauchen i-PÄD!

Seit fast zwei Jahren teilen wir uns unsere Räume in der Hasenheide mit i-PÄD (Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik). Weit über diese Zeit hinaus verbindet uns eine langjährige Freundschaft, in welcher wir das Team, ihre Expertisen und ihre Arbeit immens zu schätzen gelernt haben. Umso bestürzter sind wir, dass im neuesten Haushaltsentwurfs des Berliner Senats i-PÄD die kompletten Mittel für die Prozessbegleitung gestrichen wurden, welche über die Hälfte ihres Budgets ausmachen.
Die Folgen für i-PÄD und das Berliner Bildungssystem sind enorm!
Wir sagen dazu: Wir brauchen i-PÄD!

Schulen sind Orte, an denen Kindern und Jugendlichen eine sichere Umgebung geboten werden soll, um ihre Stärken und Schwächen erkennen lernen zu können.
Schule soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen gesellschaftliche Strukturen zu verstehen, diese im Sinne der Teilhabe zu hinterfragen, zu verändern und mitzugestalten. Dafür brauchen Kinder und Jugendliche eine geschützte Atmosphäre, in der sie sich frei entfalten, ausprobieren und bilden können.

Jedoch reproduziert unser bestehendes Schulsystem die gesellschaftlichen Ausschlüsse und Diskriminierungen und nimmt dabei eine zentrale Stellung ein, bestimmten Menschen eine gerechte Bildungsteilhabe zu verwehren und bestehende strukturelle Ungleichheitsverhältnisse noch fester in unserer Gesellschaft zu verankern. Anstelle einer sicheren und vorurteilsfreien Umgebung machen Kinder und Jugendliche in Schulen eigene Diskriminierungserfahrungen, im gleichen Ausmaß, wie sie diese anerzogen bekommen. Diese Erfahrungen verfestigen sich auch über das Schulleben hinaus und haben steten Einfluss auf das Wohlergehen und die Gesundheit von Diskriminierung Betroffener Personen.

i-PÄD arbeitet und wirkt an dieser so signifikanten Schnittstelle, um das sich selbst verstärkende System zu durchbrechen und Schulen professionelle, an ihre Bedarfe und Problemstellungen angepasste Werkzeuge zu geben, um eine intersektionale Pädagogik langfristig und nachhaltig zu etablieren.

i-PÄD unterstützt nicht nur Schüler*innen in ihren Selbststärkungsprozessen, sondern gibt auch Fach- und Lehrkräften qualifizierte Unterstützung dabei, eine inklusive, diversitätskompetente und diskriminierungssensible Bildung einzuführen und langfristig umzusetzen.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei dem gesamten i-PÄD Team für ihre langjährige und großartige Arbeit bedanken!

Es ist wichtig, dass ihr bleibt, weil ihr Schule zu einem besseren Ort macht!

Hier findet ihr mehr von i-PÄD zu ihrer aktuellen Situation.

OFFENER BRIEF: Atlanta – War da was?

In Solidarität mit den rassistisch und sexistisch angegriffenen Asiatischen Communities veröffentlichen auch wir hier den offenen Brief vom 16. April 2021 der Projektgruppe des Asian Film Network (BAFNET), Deutsche Asiat*innen Make Noise (DAMN*), DIASPOR.ASIA, ichbinkeinvirus.org und korientation. Netzwerk für Asiatisch-Deutsche Perspektiven e.V.:

For Daoyou Feng, Hyun Jung Grant, Suncha Kim, Soon Chung Park, Xiaojie Tan and Yong Ae Yue 

Offener Brief 

Atlanta – War da was?
Gegen anti-asiatischen Rassismus und gesellschaftliches Schweigen! Für interkommunale Solidarität und dekoloniales Gedenken!

Heute genau vor einem Monat wurden am 16. März 2021 sechs asiatische Migrantinnen aus China und Korea sowie zwei weiße Klient*innen in drei asiatischen Massagesalons in Atlanta (Georgia) durch einen jungen weißen christlichen Fundamentalisten ermordet. Aktive aus asiatisch-diasporischen Communities veranstalteten am 23. März 2021 eine Gedenkfeier für die Opfer der rassistischen und sexistischen Attacken an der Friedensstatue gegen sexualisierte Gewalt an Frauen in Berlin. Außerdem fand  am 28. März 2021 eine Kundgebung vor dem Brandenburger Tor gegenüber der U.S.-Botschaft statt.

Wir sind diverse Menschen mit unterschiedlichen Geschichten aus verschiedenen asiatisch-deutschen Communities wie aus anderen asiatischen Diasporen. Wir solidarisieren uns aus einer transnationalen Perspektive mit den asiatisch-amerikanischen Communities. Mit unserem politischen Handeln wollen wir einen Beitrag leisten, anti-asiatischen Rassismus sichtbarer zu machen und unsere Perspektiven dagegen setzen. Dies kann nur im Zusammenhang mit der Bekämpfung von anderen Formen von Rassismus sowie Sexismus und Klassismus erfolgen! 

Mit Bestürzung müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die gesellschaftspolitische Bedeutung dieses anti-asiatischen Massenmords weder in den USA und noch weniger in Deutschland tatsächlich anerkannt wird. Politisch wurde das Massaker an unschuldigen und unbewaffneten Opfern bisher nicht als terroristischer Anschlag gewertet und strafrechtlich auch nicht als “racial hate crime” verfolgt. Dabei steht außer Frage, dass die Mordtat geplant war und mit menschenverachtender Brutalität auf asiatische Frauen in asiatisch-diasporischen Räumen zielt. Angesichts der Tragweite dieses Ereignisses sind wir enttäuscht und wütend, aber nicht überrascht, dass ein Großteil der deutschen Medien nur spärlich über dieses Ereignis berichtet und unzureichend über historische wie gesellschaftliche Hintergründe informiert. Auch die deutsche Politik und Gesellschaft hat diese Morde nicht zur Kenntnis genommen. Damit setzt sich eine Tradition fort, in der anti-asiatischer Rassismus in der Gesellschaft systematisch unterschätzt, meist institutionell negiert und immer noch zu oft unsichtbar gemacht wird.

Wir weigern uns, als Sündenbock für die Corona-Pandemie instrumentalisiert zu werden. Mehr als 3.750 Angriffe gegen Asian Americans wurden seit Anfang 2020 in den USA verzeichnet. Auch in Deutschland sind verbale und körperliche Angriffe auf asiatisch wahrgenommene Menschen sprunghaft angestiegen. Dass erst jetzt mit der statistischen Erhebung zu anti-asiatischem Rassismus begonnen wird, ist bezeichnend. Dabei ist anti-asiatischer Rassismus auch in Deutschland kein neues Phänomen. Spätestens mit der deutschen Kolonialisierung chinesischer und pazifischer Gebiete im 19. Jahrhundert etablierte sich in Deutschland ein systemischer anti-asiatischer Rassismus. Die rassistischen Pogrome 1991 in Hoyerswerda und 1992 in Rostock-Lichtenhagen, sowie die Ermordung etwa von Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân 1980 in Hamburg, Phan Văn Toản 1997 in Fredersdorf, Duy-Doan Pham 2011 in Neuss und die Vergewaltigung sowie der Mord von Yangjie Li 2016 in Dessau verweisen auf historische Zusammenhänge. Unser Engagement gegen anti-asiatischen Rassismus ist grundlegend mit anti-rassistischen Kämpfen und historischen Erfahrungen von anderen Communities of Color verbunden. Dazu gehört beispielsweise die Auseinandersetzung mit dem NSU-Terror, dem Anschlag von Hanau oder unser Support für die Black Lives Matter-Bewegung. 

Ein Jahr nach dem rassistischen Terroranschlag in Hanau gibt es immer noch keine bundespolitische Gesamtstrategie gegen Rassismus. Weiterhin bleibt unklar, wie die vom Kabinettausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorgelegten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Auch die Blockade des Demokratiefördergesetzes durch die CDU bringt einmal mehr zum Ausdruck, dass dem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus keine Priorität eingeräumt und das Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht gewürdigt wird. 

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Pressemitteilung des Bündnisses #GegenBerufsverbot 2/2021

Nachfolgend findet ihr eine aktuelle Pressemitteilung des Bündnisses #GegenBerufsverbot, an dem sich xart splitta seit Ende 2019 beteiligt:

BERLINER BILDUNGSVERWALTUNG IGNORIERT SEIT JAHREN HÖCHSTRICHTERLICHE RECHTSPRECHUNG – EIN ARMUTSZEUGNIS!

Berlin, 15. Februar 2021: Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 27.08.2020 die Verurteilung des Landes Berlin zu einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nun liegt die schriftliche Begründung der rechtskräftigen Entscheidung vor: Die diskriminierende Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts von 2015, nach der das Kopftuch im Unterricht nicht pauschal ablehnt werden darf. Die Bildungsverwaltung ignoriert die Entscheidung und will den Rechtsstreit vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

„Die Senatsverwaltung für Bildung missachtet seit Jahren höchstrichterliche Rechtsprechung und scheut sich nicht vor weiteren Niederlagen. Auch wohl nicht vor dem Bundesverfassungsgericht, wo Frau Scheeres entgegen gravierender rechtlicher Bedenken eine Verfassungsbeschwerde einreichen will. An der diskriminierenden Einstellungspraxis hat sich in Berlin auch nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nichts geändert, muslimischen Lehrerinnen wird ein gleichberechtigter Zugang weiterhin verwehrt! Die Verurteilungen zu lächerlichen Entschädigungs- und Vergleichszahlungen schmerzen nicht, diese Ignoranz sollte Konsequenzen haben“, so Zeynep Çetin von Inssan e.V.

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt stellt eine hochrangige Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsverbots bzw. des sog. Neutralitätsgesetzes und der Religionsfreiheit muslimischer Frauen* in Deutschland dar. Auch hat das Urteil symbolischen Wert und erinnert Politik und Gesellschaft daran, dass die Kriminalisierung und der Ausschluss von Muslim*innen falsch ist und verhindert werden muss“, so  Miriam Aced vom Bündnis #GegenBerufsverbot.

Gabriele Boos-Niazy vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AmF) kommentierte: „Schon im August 2020 schrieb das BAG in seiner Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung ins Stammbuch, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch für sie Geltung haben. Die nunmehr seit fast sechs Jahren anhaltende Missachtung dieses Grundsatzes unserer Rechtsordnung ist ein fatales Signal nicht nur gegenüber den unmittelbar betroffenen Frauen, sondern weit darüber hinaus. Es ist höchste Zeit, dass der Senat sich an die selbst gesetzten Richtlinien seiner Regierungspolitik hält, in denen er verspricht: „Der Senat setzt sich für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ausbildung und Beruf ein.“

Seit 2017 wehrte sich die Klägerin gegen die Ablehnung durch das Land Berlin, mit Kopftuch an der Schule zu unterrichten. Sie verklagte das Land Berlin auf Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der Religion nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz entschied das Landesarbeitsgericht Berlin jedoch zugunsten der Klägerin und sprach ihr Recht zu und verurteilte das Land zur Zahlung einer Entschädigung. Das Land Berlin könne sich für die Ablehnung der Bewerbung nicht auf das sog. Neutralitätsgesetz berufen. Das sog. Neutralitätsgesetz verstoße gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, an die es gebunden ist. Ein pauschales Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch ist unzulässig. Das Land Berlin war gegen das Urteil vorgegangen und hatte Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

Pressemitteilung als PDF


Über das Bündnis #GegenBerufsverbotDas Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti-Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen-, bürger- und frauen*rechtliche Argumente sichtbar macht.

Kontakt:

Email: info@gegenberufsverbot.de

Homepage: https://gegenberufsverbot.de/


Zur Vewendung des Genderdoppelpunktes ab Februar 2021

Liebe Alle,

wir haben uns entschieden, ab jetzt in allen von xart splitta veröffentlichten Texten, anstelle des Gendersterns, den Genderdoppelpunkt zu verwenden. Hierzu haben wir uns im Team ausgestauscht und gemeinsam eingelesen, denn auch wir befinden uns stetig in Diskussionen dazu, welche Form wir am ehesten Verwenden möchten. Für uns sind dies Prozesse, die zum ständigen aktiven Lernen & Verlernen gehören und es sind Prozesse, die konstant im Wandel sind und bleiben. Ausschlagebend für den Wechsel zum Doppelpunkt, waren für uns in erster Linie, die Vorteile gegenüber dem Genderstern oder -gap in Bezug auf Barrierereduzierung – bspw. bei Vorleseprogrammen.

Die Verwendung des Doppelpunkts bleibt für uns zunächst ein Versuch und wir hoffen, dass uns diese Veränderung auch weiterhin als sinnvoll erscheinen wird.